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unsere allgemeinen Verkaufsbedingungen
Jede am Fälligkeitstag, 30 Tage Ende des Monats, unbezahlte Rechnung wird mit 1,5% pro Monat verzinst.
Jede Rechnung, die 15 Tage nach Absendung einer Mahnung per Einschreiben unbezahlt bleibt, wird als feste Vertragsstrafe und nicht kürzbar um eine Entschädigung von 15% mit einem Minimum von 40,- Euro erhöht.
8 Tage nach Erhalt der Rechnung wird keine Reklamation akzeptiert.
Im Streitfall sind ausschließlich die Gerichte von Verviers zuständig.
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